Der Schweizer Rechtsrahmen

In der Schweiz ist Prostitution legal. Sie ist eine tolerierte lukrative Tätigkeit unter Berücksichtigung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Freiheit.

Volljährige und einwilligende Personen können daher Sexualpraktiken gegen Entgelt (in Waren oder Geld) anbieten. Sofern die prostituierte Person diese Tätigkeit freiwillig und ohne Zwang ausübt.

Jeder Kanton ist unterschiedlich und hat eigene Regelungen bezüglich Prostitution. Machen Sie sich mit den gesetzlichen Bedingungen der Prostitution im jeweiligen Kanton auf: www.sexwork.ch vertraut.

In der Schweiz gibt es im Bundesrecht Straftaten hinsichtlich der Prostitution.

Hier eine Liste der Straftaten:

Ermutigung zur Prostitution (CP 195)

Jede Person wird zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe verurteilt, die:

a. einen Minderjährigen zur Prostitution verleitet oder die Prostitution dieser Person favorisiert, um daraus einen Vermögensvorteil zu erzielen;

b. andere dazu veranlasst, sich zu prostituieren, indem sie eine Beziehung ausnutzen oder um daraus einen Vermögensvorteil zu ziehen;

c. die Freiheit einer Person verletzt, die sich selbst prostituiert, indem sie sie bei ihrer Tätigkeit beaufsichtigt oder ihr den Ort, die Zeit, die Häufigkeit oder andere Bedingungen auferlegt;

d. eine Person in der Prostitution beibehält.

Unrechtmäßige Ausübung der Prostitution (CP 199):

Wer gegen die kantonalen Bestimmungen zur Regelung der Orte, Zeiten und Modalitäten der Prostitution und zur Bekämpfung ihrer störenden Nebenerscheinungen verstößt, wird mit einer Geldstrafe bestraft.

Menschenhandel (Art. 182):

a.    Jede Person, die als Anbieter, Vermittler oder Erwerber von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung seiner Arbeitskraft oder der Entnahme eines Organs betreibt, wird mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft. Die Rekrutierung einer Person für diese Zwecke gilt als Menschenhandel.

b.    Falls das Opfer minderjährig ist oder falls der Täter ein Menschenhändler ist, dann wird eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängt.

c.    In allen Fällen wird dem Täter ebenfalls eine Geldstrafe verhängt.

d.    Ebenfalls strafbar, ist die Person, die die Straftat im Ausland begeht.

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