Freiwilliger Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung)

In der Schweiz ist die Abtreibung in den zwölf Wochen nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung erlaubt.

Nach diesem Zeitraum ist ein Schwangerschaftsabbruch nur möglich, wenn ein ärztliches Gutachten vorweist, dass es notwendig ist, das Risiko einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder eines tiefen Leidens der schwangeren Frau abzuwenden.

Es ist möglich, eine Abtreibung medikamentös (bis zu 9 Wochen) oder durch Einatmung durchzuführen.

Die Finanzierung der Abtreibung wird von der Grundversicherung nach Abzug des Selbstbehaltes und des Beitrages (10% der Kosten), unabhängig von der gewählten Methode, zurückerstattet.

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