Kontrollen

Die Polizei kann jederzeit Kontrollen durchführen. Die Kontrollen können in den Wohnungen, in den Salons oder auf der Straße an allen Personen, die Prostitution privat oder in der Öffentlichkeit und durch Internet oder kleinen Anzeigen ausüben, durchgeführt werden.

Sie können ebenfalls jeden Raum der Salons und die Identität, der sich darin befindenden Personen kontrollieren.

Jede Person, die Prostitution ohne gültige Arbeitserlaubnis und/oder ohne BTPI-Registrierung ausübt, kann bestraft werden.

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