Genfer Prostitutionsgesetz und Ausführungsregulierung

In Genf definieren das Genfer Prostitutionsgesetz (LProst) und seine Verordnungen (RProst) den rechtlichen Rahmen für die Ausübung der Sexarbeit und den Betrieb von Erotiksalons oder Escort-Agenturen.

Um in Genf zu praktizieren, müssen Sie zunächst eine Informationsveranstaltung besuchen.
Diese Sitzungen finden jeden Tag von Montag bis Freitag um 11 Uhr statt. Sie sind kostenlos, ohne Anmeldung, und werden in den Räumlichkeiten von Aspasie, rue des Pâquis 11, im 5. Stock, in Genf veranstaltet.

Diese Sitzungen richten sich an alle, die in Genf Sexarbeit ausüben, und haben zum Ziel, über die wichtigsten Themen zu informieren, die im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen: Gesundheitsfragen, Rechte und Pflichten, Sicherheit und Vorbeugung von Gewalt und Aggression, die Tricks des Gewerbes oder nützliche Adressen für den Fall der Not. Französisch

Die Sitzungen werden von einem Team geleitet, das 7 Sprachen spricht:

Französisch
Englisch
Rumänisch
Spanisch
Ungarisch
Deutsch
Portugiesisch

(Niederländisches, russisches, griechisches und bulgarisches Material ist bei Bedarf verfügbar)

Nach der Informationsveranstaltung müssen Sie sich bei der Polizeibehörde BTPI (Brigade gegen Menschenhandel und illegale Prostitution) anmelden, um arbeiten zu können.

[1] https://www.aspasie.ch/lois-et-politique/la-lprost-geneve

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