Selbständigkeit/Arbeitsbedingungen

Jede Person, die Prostitution ausübt, ist selbstständig: die Orte, die Arbeitszeiten, die Art oder die Häufigkeit der sexuellen Praktiken, sowie die Klientel, können von niemanden auferlegt werden.

Betreiber von Salons oder Begleitagenturen müssen einen detaillierten Nachweis für alle erhaltenen Gelder ausstellen.

Ebenso wird empfohlen, bei der Vermietung/Untervermietung einer Wohnung einen Vertrag abzuschließen und einen Nachweis über alle bezahlten Mieten anzufordern.

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